Kalte Zugluft, unzureichender Einbruchschutz, ein veraltetes Design – es gibt viele gute Gründe, die Haustür zu erneuern. Eine moderne, gut gedämmte Tür kann den Wärmeverlust reduzieren, die Sicherheit verbessern und die Optik Ihres Hauses aufwerten. Viele Eigentümer schrecken jedoch zunächst vor den erforderlichen Kosten zurück. Dabei kann sich die Investition finanziell lohnen, denn der Austausch der Haustür kann als energetische Sanierung gefördert werden, wenn bestimmte formale und technische Voraussetzungen erfüllt sind.
In diesem Artikel erfahren Sie, welche Förderprogramme für eine neue Haustür infrage kommen, welche Bedingungen gelten und wie Sie sich die passende Förderung sichern.
Haustür erneuern mit BAFA-Förderung
Im Rahmen der BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) wird der Austausch einer alten Haustür als Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle gefördert. Zuständig für die Abwicklung des Förderprogramms ist das BAFA. Ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von 300 Euro können Sie 15 % Förderung erhalten, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen. Ein zusätzlicher iSFP-Bonus von 5 % kann möglich sein, wenn der Tausch im Rahmen einer größeren Sanierungsmaßnahme erfolgt.
Wie die Beantragung der Förderung für Einzelmaßnahmen erfolgt, können Sie hier nachlesen.
Welche Bedingungen gelten für die BAFA-Förderung?
Formale Vorgaben einhalten
Auch wenn es sich beim Austausch der Haustür um eine vergleichsweise kleine Maßnahme handelt, gelten für die Antragstellung dieselben formalen Regeln wie bei umfangreichen Sanierungsmaßnahmen.
Der Förderantrag muss zwingend vor Beginn der förderrechtlich relevanten Arbeiten gestellt werden. Lassen Sie sich daher frühzeitig beraten und klären Sie die Förderfähigkeit, bevor Sie mit der Umsetzung beginnen. Für die energetische Fachplanung und Baubegleitung ist außerdem ein Energieeffizienz-Experte einzubinden. Die förderfähigen Kosten hierfür werden unter den geltenden Bedingungen mit 50 % bezuschusst.
Technische Mindestanforderungen beachten
Nicht jede Haustür erfüllt die Anforderungen der energetischen Förderung. Entscheidend sind insbesondere die Wärmedämmeigenschaften der neuen Tür. Für Außentüren gilt im Rahmen der BEG-Einzelmaßnahmenförderung grundsätzlich ein maximaler Ud-Wert von 1.3 W/(m²×K). Der Ud-Wert beschreibt, wie viel Wärme durch die Tür verloren geht: Je niedriger er ist, desto besser ist die Wärmedämmung.
Auch der fachgerechte Einbau der Tür muss sichergestellt sein, um die Förderung zu erhalten. Die Kosten für notwendige Umfeldmaßnahmen, beispielsweise den Ausbau und die Entsorgung der alten Tür, können förderfähig sein, sofern Sie die geltenden Förderbedingungen erfüllen.
Finanzierung über die KfW
Sie haben eine Förderzusage vom BAFA erhalten? Mit dem zinsgünstigen KfW-Ergänzungskredit 358/359 können Sie die förderfähigen Kosten einer bereits bezuschussten energetischen Einzelmaßnahme finanzieren. Beantragen können Sie den Kredit über Ihre Hausbank.
Ob der Kredit für Sie infrage kommt und in welcher Höhe er gewährt wird, hängt unter anderem von der Förderzusage und den persönlichen Voraussetzungen ab.
Förderung nach § 35c EStG
Neben staatlichen Förderprogrammen kann auch die steuerliche Förderung nach § 35c Einkommensteuergesetz (EStG) eine attraktive Möglichkeit sein, die Kosten für den Austausch der Haustür zu reduzieren. Voraussetzung ist, dass die neue Haustür eine energetische Verbesserung bewirkt und die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Wichtig: Die steuerliche Geltendmachung wird nicht zusätzlich zur Förderung durch das BAFA gewährt – Sie müssen sich für eine der beiden Möglichkeiten entscheiden.
Wie funktioniert die steuerliche Förderung?
Die förderfähigen Kosten machen Sie bei der Einkommensteuererklärung geltend und können so 20 % Ihrer Investition absetzen. Die Steuerermäßigung wird über drei Jahre verteilt:
- jeweils 7 Prozent im 1. und 2. Jahr
- 6 Prozent im 3. Jahr
Dabei gelten Höchstbeträge von jeweils 14.000 Euro in den ersten beiden Jahren und 12.000 Euro im dritten Jahr. Insgesamt ist die Steuerermäßigung auf 40.000 Euro pro Objekt begrenzt.
Für den Austausch einer Haustür können neben den Kosten für die Tür und den Einbau auch weitere unmittelbar mit der energetischen Maßnahme verbundene Aufwendungen begünstigt sein. So können die Kosten für eine energetische Fachplanung und Baubegleitung geltend gemacht werden, sofern diese von einem qualifizierten Energieberater durchgeführt wurden. 50 % der Aufwendungen dürfen direkt abgesetzt werden, d. h. sie müssen nicht auf drei Jahre verteilt werden.
Welche Bedingungen gelten für die steuerliche Förderung?
Damit der Haustürtausch steuerlich gefördert werden kann, müssen unter anderem folgende Vorgaben erfüllt sein:
- Es muss sich um selbst genutztes Wohneigentum handeln.
- Das Gebäude muss mindestens zehn Jahre alt sein.
- Die neue Außentür muss die energetischen Mindestanforderungen der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) erfüllen.
- Der Austausch muss durch ein qualifiziertes Fachunternehmen erfolgen.
- Die fachgerechte Durchführung und Einhaltung der technischen Anforderungen muss vom Fachunternehmen oder eingebundenen Energieberater bescheinigt werden. Das amtliche Muster finden Sie hier.
Fazit
Auch für den Austausch der Haustür stehen Fördermittel zur Verfügung, die eine Investition attraktiv machen. Vor Beginn der Maßnahme gilt es jedoch genau zu prüfen, ob und wenn ja, welche der Fördermöglichkeiten infrage kommen und gegebenenfalls die verschiedenen Möglichkeiten gegeneinander abzuwägen.
Nehmen Sie gerne Kontakt auf, bevor Sie den Austausch Ihrer Haustür beauftragen. So können Sie frühzeitig klären, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Schritte als nächstes sinnvoll sind.