BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen: Der Ablauf Schritt für Schritt erklärt

„Eigentlich wollten wir jetzt endlich loslegen…“ Diesen Satz höre ich häufig in meiner Beratung. Die Entscheidung für eine energetische Sanierungsmaßnahme ist getroffen, die ersten Angebote liegen vor und am liebsten würde man direkt starten. Doch sobald es um die Finanzierung geht, wird klar: Es kommt nicht nur darauf an, ob eine Förderung möglich ist, sondern auch wann und in welcher Reihenfolge die Beantragung erfolgt.

Gerade wenn die Finanzierung über einen Förderkredit der Bank erfolgen soll, kann die richtige Reihenfolge entscheidend sein. Denn in vielen Fällen muss zunächst die Förderung beim BAFA zugesagt sein, bevor es mit der Maßnahme weitergehen kann. Was auf den ersten Blick nach einem kleinen zusätzlichen Schritt klingt, kann den Zeitplan plötzlich durcheinanderbringen.

Damit es gar nicht erst so weit kommt, lohnt es sich, die Fördermöglichkeiten frühzeitig in die Planung einzubeziehen. Wer weiß, welche Schritte in welcher Reihenfolge notwendig sind und dafür ausreichend Zeit einplant, kann unnötige Verzögerungen vermeiden und das Risiko verringern, die Förderfähigkeit durch einen falschen Ablauf zu gefährden.

In diesem Artikel zeige ich Ihnen die korrekte Reihenfolge der einzelnen Schritte für die Planung und Beantragung der BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen. Je nach individuellem Projekt kommen nicht alle Schritte zum Tragen, die Reihenfolge bleibt jedoch im Prinzip immer gleich.

Für Eilige: Eine unkommentierte Kurzversion finden Sie hier.

BAFA-Förderung: Welche Einzelmaßnahmen werden gefördert?

Wenn Sie nicht gleich Ihr gesamtes Gebäude zu einem Effizienzhaus sanieren möchten, sondern energetische Modernisierungen in Teilbereichen wie etwa der Bedachung oder Dämmung planen, können Sie hierfür eine Förderung beim BAFA beantragen.

Je nach Maßnahme sind in der Regel 15 % Förderung möglich, mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) winkt ein zusätzlicher Bonus von 5 %. Wie der Förderbetrag tatsächlich ausfällt, hängt von den förderfähigen Kosten und der jeweiligen Maßnahme ab.

Folgende Einzelmaßnahmen sind über das BAFA förderfähig:

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, z.B. Dämmung, Austausch von Türen und Fenstern
  • Anlagentechnik (außer Heizung)
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik), begrenzt auf den Bereich Errichtung, Umbau und Erweiterung von Gebäudenetzen
  • Heizungsoptimierung
  • Fachplanung und Baubegleitung

Auch zur Umsetzung des Vorhabens notwendige Umfeldmaßnahmen können förderfähig sein.

Wichtig: Die Förderung für den Heizungstausch läuft nicht über das BAFA, sondern die KfW.

Vor der BAFA-Förderung: Die richtige Planung

Bevor es an die Umsetzung geht, sollten Sie zunächst klären, was Sie mit Ihrer Sanierung erreichen möchten. Welche Veränderungen planen Sie an Ihrem Gebäude? Wie soll das energetische Ergebnis aussehen? Und welche Finanzierung kommt für Ihr Vorhaben infrage?

Je konkreter Ihre Vorstellungen zu diesem Zeitpunkt bereits sind, desto besser lässt sich die Finanzierung auf Ihr Projekt abstimmen. Gleichzeitig schaffen frühe Entscheidungen Planungssicherheit und helfen, spätere Verzögerungen zu vermeiden – etwa, wenn sich während der Umsetzung herausstellt, dass bestimmte Maßnahmen nicht wie gedacht realisierbar sind.

Optional: Zusätzlicher Förderbonus mit dem iSFP

Ein individueller Sanierungsfahrplan ist keine Voraussetzung für die BAFA-Förderung. Wenn Sie aber einen iSFP in Ihre Förderung einbeziehen möchten, so muss dieser zwingend vor der Beantragung der Förderung für Einzelmaßnahmen vorliegen.

Mit dem iSFP erhöhen sich die förderfähigen Kosten Ihrer Einzelmaßnahme; außerdem winkt ein zusätzlicher Förderbonus von 5 %. Auch die Erstellung des iSFP wird vom BAFA bezuschusst – mit bis zu 650 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser bzw. 850 Euro für Mehrfamilienhäuser.

Mehr Informationen zum iSFP erhalten Sie hier.

So erhalten Sie den Beratungszuschuss für den iSFP

  1. Energieberater beauftragen: Der iSFP kann nur von einem zertifizierten Energieberater erstellt werden. Diese finden Sie auf der Liste der Energieeffizienz-Experten der Deutschen Energie-Agentur (dena).
  2. Förderantrag beim BAFA stellen: Vor Beginn der Beratung stellen Sie den Förderantrag online über das BAFA-Portal. Sie können auch Ihren Energieberater beauftragen, den Antrag für Sie zu stellen. Wichtig: Wenn Sie bereits vor Antragstellung einen Vertrag mit dem Berater abschließen, muss dieser eine auflösende oder aufschiebende Bedingung enthalten.
  3. Zuwendungsbescheid abwarten: Den Bescheid für die Bewilligung der Förderung erhalten Sie oft schon nach wenigen Tagen. Warten Sie die Bewilligung ab, bevor Sie die Energieberatung durchführen lassen. Zwar dürfen Sie schon vor Erhalt des Bescheids beginnen, doch erfolgt die Beratung in diesem Fall auf eigenes finanzielles Risiko.
  4. Vor-Ort-Termin: Ihr Energieberater nimmt vor Ort alle benötigten Daten auf. Auch Ihre persönlichen Wünsche und Ziele werden besprochen.
  5. Erstellung und Erläuterung des iSFP: Auf Grundlage der Daten und Ihrer Wünsche erstellt Ihr Energieberater den iSFP. In einem weiteren Termin erhalten Sie eine detaillierte Erläuterung des iSFP.
  6. Verwendungsnachweis einreichen: Ihr Nachweise zur Energieberatung reichen Sie beim BAFA-Portal ein. Nach Prüfung wird Ihnen der Zuschuss direkt ausgezahlt.

Beantragung der BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen

Die Entscheidung für die Ausführung einer Einzelmaßnahme ist gefallen? So gehen Sie vor, um die BAFA-Förderung zu erhalten:

  1. Angebote einholen: Lassen Sie sich für die geplante Maßnahme zunächst Angebote von Fachunternehmen erstellen. Spätestens zur Antragstellung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung vorliegen. Das bedeutet, dass die Gültigkeit des Vertrags von der Förderzusage des BAFA abhängt. Außerdem muss der Vertrag den voraussichtlichen Umsetzungszeitpunkt der Maßnahme enthalten.
  2. Technische Projektbeschreibung (TPB) beauftragen: Ihr Energieberater oder der ausführende Fachunternehmer erstellt die TPB mit allen relevanten Angaben zum Projekt digital beim BAFA. Im Anschluss erhalten Sie eine TPB-ID, die Sie für die Antragstellung benötigen.
  3. Antrag stellen: Den Förderantrag stellen Sie online im BAFA-Portal. Sie können auch Ihren Energieberater bevollmächtigen, das für Sie zu erledigen. Neben Daten zum Projekt werden hier auch die TPB-ID und – falls vorliegend – der iSFP abgefragt.
  4. Zuwendungsbescheid erhalten: Warten Sie mit der Umsetzung der Maßnahme, bis der Bescheid über die Bewilligung des Zuschusses vorliegt. Beginnen Sie bereits vorher, liegt das finanzielle Risiko bei Ihnen, da Sie unter Umständen nicht förderfähige Arbeiten ausführen lassen.

Optional: Der Ergänzungskredit der KfW

Wenn Sie einen zusätzlichen Kredit zur Finanzierung Ihrer Einzelmaßnahme benötigen, steht Ihnen hierfür der zinsgünstige Ergänzungskredit 358/359 der KfW zur Verfügung. Den Kredit beantragen Sie bei Ihrer Hausbank. Der Antrag kann erst gestellt werden, wenn der BAFA-Zuschuss bewilligt ist, aber noch nicht an Sie ausgezahlt wurde.

Hier erhalten Sie mehr Informationen bei der KfW.


  1. Maßnahme umsetzen: Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids setzen Sie die geplante Maßnahme innerhalb des Bewilligungszeitraums um.
  2. Technischen Projektnachweis (TPN) beauftragen: Sind alle Arbeiten abgeschlossen und alle Rechnungen der Fachunternehmen beglichen. erstellt Ihr Energieberater oder Fachunternehmer den TPN. Sie erhalten im Anschluss eine TPN-ID, die Sie für den nächsten Schritt benötigen
  3. Verwendungsnachweis einreichen: Sie selbst bzw. der bevollmächtigte Energieberater oder Fachunternehmer reichen den Verwendungsnachweis mit allen erforderlichen Unterlagen beim BAFA-Portal ein. Dies muss spätestens sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums erfolgen; danach entfällt der Anspruch auf Auszahlung der Förderung.

Geschafft! Nach erfolgreicher Prüfung durch das BAFA erhalten Sie Ihre Förderung.

In aller Kürze

Hier noch einmal der Ablauf in der Kurzversion:

Optional: iSFP erstellen lassen

1. Angebote einholen

2. Technische Projektbeschreibung beauftragen

3. Antrag stellen

4. Zuwendungsbescheid erhalten

Optional: Ergänzungskredit der KfW beantragen

5. Maßnahme umsetzen

6. Technischen Projektnachweis beauftragen

7. Verwendungsnachweis einreichen

Fazit

Die Förderung von Einzelmaßnahmen ist komplex und das richtige Timing entscheidend. Wenn die einzelnen Schritte in der richtigen Reihenfolge und zum passenden Zeitpunkt erfolgen, lässt sich der Förderprozess jedoch gut planen und strukturiert umsetzen.

Sie sind noch unsicher, welcher Schritt bei Ihrem Vorhaben als nächstes ansteht? Gern unterstütze ich Sie bei der Planung und Beantragung Ihrer BAFA-Förderung – ganz egal, ob Sie noch am Anfang stehen oder bereits mitten im Projekt sind. Gemeinsam schauen wir, was in Ihrer Situation zu beachten ist und wie Sie die Förderung sinnvoll für Ihr Vorhaben nutzen können.